Die Energiestrategie sichert Investitionen und fördert Innovation und Wachstum in der Schweiz

Der Aufbau einer modernen Energieinfrastruktur setzt grosse Investitionsvolumen frei. Dazu gehören der Zubau erneuerbarer dezentraler Kraftwerke sowie die Verbesserung der Energieeffizienz bei Geräten, im und am Gebäude und in der Mobilität. Die im Energiegesetz definierten Richtwerte dienen dabei als verlässliche Orientierung. Bei den Gebäuden beispielsweise, die 40 Prozent des Energieverbrauchs ausmachen, gibt es ein grosses Sparpotential. Bund und Kantone haben deshalb bereits 2010 ein Gebäudeprogramm eingeführt, das Hauseigentümer für energetische Sanierungen motivieren soll. Dieses Programm läuft 2019 aus. Mit der Energiestrategie soll es weitergeführt, ausgebaut und mit steuerlichen Anreizen ergänzt werden.
Mit der Energiestrategie 2050 wird auch der Aufbau erneuerbarer Energiesysteme fortgesetzt. Die heutige Produktion von knapp 3‘000 GWh Strom soll bis 2035 auf 11‘400 GWh ausgebaut werden. Eine machbare Aufgabe für deren Umsetzung wir knapp 20 Jahre Zeit haben. Die Kostendeckende Einspeisevergütung (KEV), die in Zukunft marktnäher ausgestaltet sein wird, ist das Instrument, das die nötigen Anreize schafft. Finanziert wird die KEV über einen Netzzuschlag von heute 1.5 auf neu 2.3 Rp./kWh, was 40 Franken Mehrkosten pro Haushalt bedeutet. Einige 100 stromintensive Unternehmen profitieren von einer Rückerstattung dieses Netzzuschlages. Dazu kommt, dass die KEV befristet ist, d.h. die Förderung ein definiertes Ende hat: Für Einspeisevergütungen dürfen neue Zusagen bis Ende 2022 erfolgen, für Investitionsbeiträge bis 2030