Neues Förderpregramm des Kantons Graubünden für Wärmepumpen

Was wird gefördert und wie hoch sind die Förderbeiträge?
Beitragsberechtigt sind Wärmepumpenanlagen für bestehende Bauten, welche vor
mehr als fünf Jahren erstellt worden sind. Gefördert wird nach Energiebezugsflache(EBF).

Beitragsbemessung für Luft/Wasser- Wärmepumpenheizungen
Bis 250 m2 Energiebezugsflache (EBF) Pauschalbeitrag CHF 3‘500
Ab 250 m2 Energiebezugsflache (EBF) Flachenbeitrag CHF 14/m2 EBF

Eine Luft/Wasser-Warmepumpe ist bei einer Jahresmitteltemperatur am Standort von
mehr als 7.3 °C forderberechtigt. Fur die Jahresmitteltemperatur sind die Meteodaten
der Schweizerischen Meteorologischen Anstalt massgeblich. Die Daten sind grafisch
aufbereitet und unter http://www.energie.gr.ch abrufbar. Bivalent betriebene Anlagen mussen
eine hohe Effizienz aufweisen und konnen anteilsmassig gefordert werden.

Beitragsbemessung für Sole/Wasser-, Wasser/Wasser-Wärmepumpenheizungen
Bis 250 m2 Energiebezugsflache (EBF) Pauschalbeitrag CHF 6‘250
Ab 250 m2 Energiebezugsflache (EBF) Flachenbeitrag CHF 25/m2 EBF

Erstinstallation für Wärmeverteilsystem

Bis 250 m2 Energiebezugsflache (EBF) Pauschalbeitrag CHF 5‘000
Ab 250 m2 Energiebezugsflache (EBF) Flachenbeitrag CHF 20/m2 EBF

Maximale Beitragshohe* CHF 200‘000

*einschliesslich eines allfälligen Zusatzbeitrags für das Wärmeverteilsystem

Welche Bedingungen sind zu erfüllen?

Beitragsberechtigt ist nur das Hauptheizsystem für Raumwarme und
Brauchwarmwasser. Die Wärmemenge muss mindestens zu 75 Prozent mit
erneuerbarer Energie erzeugt werden. Dabei muss eine bestehende Oelheizung,
Erdgasheizung oder elektrische Widerstandsheizung ersetzt werden. Der Ersatz einer
Wärmepumpenanlage oder die Installation im Rahmen eines Neubaus sind nicht
förderberechtigt.

Gefördert werden nur Anlagen, welche dem Stand der Technik entsprechen. Als
Voraussetzung für die Ausrichtung von Förderbeiträgen kann ein Nachweis über die
Qualitätssicherung verlangt werden. Ab 100 kW Nennleistung ist eine fachgerechte
Wärme- und Strommessung einzubauen.
Für Erstinstallationen von Wärmeverteilsystemen können Zusatzbeitrage
ausgerichtet werden, sofern diese gleichzeitig mit dem Einbau förderberechtigter
Wärmeerzeugungsanlagen erfolgen.

Mehr Informationen unter http://www.gr.ch/DE/institutionen/verwaltung/bvfd/aev/dokumentation/EnergieeffizienzFrderformulare/Foerderflyer_2017.pdf