Verantwortung für die Trinkwasserqualität im Gebäude

Die Wasserqualität ist national geregelt – die Versorgung kantonal
Gesetze und Verordnungen zur Trinkwasserqualität

Die rechtlichen Anforderungen an das Trinkwasser werden durch eine Vielzahl von Gesetzen und Verordnungen definiert. Für die Qualität sind die folgenden Rechtsorgane relevant.

Bundesverfassung
In Artikel 118 und 97 der Bundesverfassung ist der Schutz des Konsumenten und der Schutz der Gesundheit beschrieben.

Lebensmittelgesetz
Das Trinkwasser muss den gesetzlichen Anforderungen entsprechen, welche in

der Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung (LGV)
der Verordnung des EDI über Trinkwasser sowie Wasser in öffentlich zugänglichen Bädern und Duschanlagen (TBDV)

definiert sind. Die Wasserversorgungen haben ein Qualitätssicherheitssystem aufzubauen, welche die Einhaltung dieser Verordnungen garantiert. Gemäss Lebensmittel- und Gebrauchsgegenständeverordnung, Art. 51 muss die Qualität über ein HAACP-Konzept gesichert und eine verantwortliche Person benannt werden, welche die oberste Verantwortung für die Produktsicherheit trägt.

Siehe PdF:

ST_190227_Prospekt_Erhalt_Trinkwasserqualitaet_DE