Kantonales Energiegesetz

Heute berät der Grosse Rat unseres Kantons das neue Energiegesetzt. Dieses hat Auswirkung auf die haustechnischen Installationen und vorallem auf den Ersatz der bestehenden Heizungsanlage in den Gebäuden. Unter anderem steht im Gesetz:

Gemäss Art. 10a Abs. 1 revBEG soll beim Ersatz eines mit Heizöl oder Gas betriebenen Wärmeerzeugers in Wohnbauten 10 Prozent der Wärme aus erneuerbaren Energien gewonnen oder der entsprechende Anteil an Energieverbrauch eingespart werden. Die Anforderung gilt als erfüllt, wenn eine von insgesamt elf vordefinierten Standardlösungen fachgerecht ausgeführt wird. Die Standardlösungen sind so ausgestaltet, dass mindestens 10 Prozent der Wärme durch erneuerbare Energie gedeckt oder eingespart werden.

Wenn sie konkrete Fragen haben, was bedeutet das für den Ersatz ihrer Heizungsanlage, so rufen sie uns an, wir informieren sie gerne.