Schöne Weihnachten und a guata Rutsch

Unser Betrieb bleibt ab 23. Dezember 2020 16.00 Uhr bis und mit Sonntag 10. Januar 2021 geschlossen.
Selbstverständlich ist unser Kundendienst für Sie im Einsatz. Sollten Sie Probleme mit Ihrer Haustechnik haben, so rufen Sie an.

Pikettdienst 079 / 660 31 31

Wir möchten allen unseren Kunden für das entgegengebrachte Vertrauen im vergangenen Jahr recht Herzlich danken und ein schönes Weihnachtsfest und an „guata Rutsch“ wünschen.

Für ein Stück Emser Dorfkultur

Es sind unsichere und nur schwer voraussehbare Zeiten, in denen wir alle gerade leben. Um so schöner, dass es zumindest in der Vorweihnachtszeit gewisse Konstanten gibt, auf die man auch in diesem Jahr zählen kann. Zu solch einer vorweihnachtlichen Konstante gehört ohne Zweifel die alljährliche Weihnachtsspende der Firma G. Brunner Haustechnik AG in Domat/Ems. Seit mittlerweile acht Jahren unterstützt das Unternehmen jeweils einen Emser Dorfverein mit einer Spende von 3000 Franken.

«Wir haben uns entschieden, auch oder vielleicht sogar ganz besonders in diesem für alle schwierigen Jahr, unsere Weihnachtsspendenaktion weiterzuführen», erklärt Viktor Scharegg, Geschäftsführer der Firma G. Brunner Haustechnik AG. Dieses Mal kommt mit der Cumpagnia da mats ein eigentliches Stück Emser Dorfkultur in den Genuss des vorweihnachtlichen Zustupfs. Dementsprechend erfreut und dankbar zeigte sich auch Cumpagnia-Capitani Thomas Brunner bei der traditionellen Scheckübergabe. «Da es bei uns in der Cumpagnia im Bereich der Material-Instandhaltung – beispielsweise bei den Uniformen oder den Fahnen – immer wieder zu Investitionen kommt, werden wir dieses Geld sicherlich in diesem Rahmen einsetzen», sagte Brunner zufrieden.

 

Bildlegende:
Die Inhaber der G. Brunner Haustechnik AG rund um Geschäftsführer Viktor Scharegg (3. von links) übergibt Thomas Brunner von der Cumpagnia da mats (4. von links) den Scheck über 3000 Franken.

Dienstjubiläum 2020

Folgende Mitarbeitenden konnten in diesem Jahr ein Jubiläum feiern. Allen sei recht herzlich für ihren Einsatz und die Treue zu unserer Unternehmung gedankt.

 

30 Jahre Richard Coray (01.10.)   

20 Jahre Viktor Scharegg (01.09.)

10 Jahre Yvonne Hunger (01.01.)

10 Jahre Julia Serrano (01.05.)

  5 Jahre Domenico Liperoti (01.04.)

  5 Jahre Erduan Sahiti (01.08.)

Referenzobjekt: Salisstrasse Chur

Das Mehrfamilienhaus in Chur kennt seit seiner Erstellung im Jahr 1933 mehrere Generationen an Heizsystemen. Heute sorgt eine Hoval Wärmepumpe in Verbindung mit einem Hoval Gasbrennwertkessel für behaglichen Wohnkomfort.

Andrea Cantieni, Mitbesitzer des Hauses, wurde hellhörig als der Kanton Graubünden und der Bund neue Auflagen für Öl- und Gasheizungen ankündigte. Das Haus mitten in Chur, unweit des Bahnhofes, war mit einer Hoval TopGas Gaswandbrennwertgerät ausgestattet.

«Die Hoval Anlage lief seit 19 Jahren ohne die geringste Störung», sagt er. Einen dringenden Handlungsbedarf gab es also nicht. «Aber man muss auch vorausschauen, ökologisch und an die Energiekosten denken.» Beim Besuch der Swissbau in Basel Anfang 2020 fiel ihm der Stand von Hoval auf. «Er war klein und fein», sagt Andrea Cantieni. Hoval-Produkte standen somit beim Ersatz der Heizungsanlage wieder ganz oben auf der Liste. Mit diesem Wunsch rannte er bei Viktor Scharegg von der G. Brunner Haustechnik AG in Domat/Ems offene Türen ein. «Hoval ist für uns ein langjähriger guter Partner. 90 Prozent der von uns installierten Wärmepumpen mit Split-Aufstellung sind von Hoval. Und der Service ist erstklassig.» Also erstellte er ein Projekt sowie eine Offerte, die er mit Rico Gerschwiler, Technischer Verkaufsberater bei Hoval für Graubünden, im Detail ausarbeitete.

Wärmepumpe und Gas-Brennwertkessel als umweltfreundliche Hybridlösung

Die Kombination aus Wärmepumpe und Gas erwies sich nach Berechnungen von Viktor Scharegg als optimal. «Als Hybridlösung weist dies ein sehr gutes Verhältnis von Energieeffizienz und Kosten auf.» Konkret sieht diese Lösung so aus: eine Luft/Wasser-Wärmepumpe UltraSource 11 B, ein UltraGas 35 Brennwertkessel sowie ein Warmwasserspeicher CombiVal ESSR 500. Dazu Viktor Scharegg: «Die jährliche Durchschnittstemperatur in Chur beträgt 4 Grad. Die Wärmepumpe arbeitet bis etwa null Grad, deckt also etwa 70 Prozent der Heizleistung und der Warmwasserbereitung aus ökologischer Energie ab. Dann übernimmt der Gasbrennwertkessel.» Und Andrea Cantieni ergänzt: «Der Gasbrennwertkessel enthält zudem einen Pufferspeicher von etwa 80 Liter Wasser.» Dadurch arbeitet die Heizanlage noch effizienter, weil sie nicht in jedem Fall neu starten muss.

Eine rundum problemlose Lösung also? Nicht ganz. Zuerst musste der Nachbar überzeugt werden. Das Haus der Cantienis steht in einem dicht besiedelten Quartier. Und nach der Ausschreibung des Vorhabens sprang die Ausseneinheit der Wärmepumpe dem Nachbarn ins Auge – oder besser ins Ohr. Er befürchtete Lärmemissionen. Bei der Lösung des Problems war auch Rico Gerschwiler mit dabei. «Wir haben uns alle vor Ort getroffen. Ich konnte den Nachbarn davon überzeugen, dass Hoval Wärmepumpen-Ausseneinheiten flüsterleise arbeiten. Einzig den Standort haben wir etwas geändert. Wir bieten gerne unsere Zusammenarbeit an für gute Lösungen.

Nachdem damit die letzte Hürde genommen war, begannen die konkreten Arbeiten. Der Bau eines Sockels für die Ausseneinheit, der Wanddurchbruch und die Grabarbeiten für die Leitung. Nur zwei Tage später wurden die Geräte installiert. Andrea Cantieni: «Herr Scharegg hat alles perfekt vorbereitet. Die Arbeiten dauerten lediglich eine Woche. Und alle Beteiligten waren perfekt organisiert.» Das Haus mit drei 5,5-Zimmer-Wohnungen sowie einer Dachwohnung und insgesamt 550 Quadratmetern Wohnfläche ist damit nicht nur für die Mietenden und die nächsten Jahrzehnte optimal ausgestattet, es ist auch für zukünftige Auflagen des Kantons gerüstet. Und selbst der Nachbar kann weiterhin ruhig und tief schlafen.

Danke – Alles Gute für die Zukunft

Thomas Martin und Simon Jäger haben unseren Betrieb verlassen. Beiden glit der Dank für Ihren Einsatz für unsere Unternehmung.

Covid19 – wir schützen uns

Leider hat uns die 2. Corona-Welle in der Schweiz erreicht. Auch wir wollen unser möglichstes machen, dass wir keine Träger des Virus sind. Aus diesem Grund ist auf dem gesamten Areal der G. Brunner Haustechnik AG Maskenpflicht eingeführt worden. Wir hoffen, dass wir durch diese Massnahme einen Teil zur Eindämmung des Coronavirus beitragen können.

Teilrevision Energiegesetz – Was ändert auf 01.01.2021

Beim Ersatz des Wärmeerzeugers in bestehenden Bauten mit Wohnnutzung sind diese so auszurüsten, dass der Anteil an nichterneuerbarer
Energie 90% des massgebenden Bedarfs nicht überschreitet. Für die Festlegung der Standardlösung gilt ein massgebender Energiebedarf für die Heizung und das Warmwasser von
100 kWh/m2a.

Dies Anforderungen gelten nicht für Gebäude die ab dem Jahr 1992 erstellt wurden.

Der Nachweis der Erfüllung dieser Anforderungen erfolgt durch:
a) die fachgerechte Umsetzung einer Standardlösung.
b) die Zertifizierung des Gebäudes nach MINERGIE
c) die Erreichung der Klasse D bei der GEAK-Gesamtenergieeffizienz

Mit dem umgangssprachlichen Begriff Heizungsersatz wird der Ersatz einer bestehenden Wärmeerzeugung für Heizung und Warmwasser umschrieben. Dazu zählen beispielsweise sämtliche mit fossilen Brennstoffen betriebenen Feuerungen, sämtliche mit Strom betriebenen Heizungsarten (Elektroheizungen), Wärmepumpen, Holzfeuerungen und Anschlüsse an einen Wärmeverbund.

Standardlösungen
Die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz gilt als erfüllt, wenn eine der nachfolgend aufgeführten Standardlösungen fachgerecht ausgeführt wird. Es ist zu beachten, dass nicht jede Standardlösung in jedem Fall sinnvoll angewendet werden kann. Ist eine der Standardlösungen zum Zeitpunkt des Wärmeerzeugerersatzes schon erfüllt (z.B. Solaranlage in entsprechender Grösse bereits installiert), so kann diese deklariert und angerechnet werden.

Standardlösung 1:

Thermische Sonne-kollektoren für die Wassererwärmung Thermische Sonnenkollektoren für die Wassererwärmung Solaranlage: Mindestfläche 2% der EBF.
Die Standardlösung 1 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch den Einsatz der thermischen Sonnenkollektoranlage für die Wassererwärmung und der Einhaltung des gemäss dem Stand der Technik ausgeführten Ersatz’ des Wärmeerzeugers. Diese Lösung ist gut geeignet für den Ersatz fossiler Wärmeerzeugungsanlagen durch ein gleichartiges System. Die Mindestfläche der Sonnenkollektoren beträgt 2 % der Energie-bezugsfläche; gemessen wird die verglaste selektiv beschichtete Absorberfläche und beim Röhrenkollektor die Aperturfläche. Schwimm-badkollektoren gelten nicht als thermische Solaranlage.

Standardlösung 2:

Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeuger Holzfeuerung als Hauptwärmeerzeugung und ein Anteil an erneuerbarer Energie für Warmwasser.
Standardlösung 2 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch den Einbau einer Holzfeuerung. Die Vorgabe, dass eine rein elektrische Wassererwärmung nicht zulässig ist, kann z.B. erfüllt werden durch:
a) Wärmepumpenboiler
b) Warmwasser-Heizeinsatz im Kachelofen während der Heizperiode
c) Erwärmung des Warmwassers während der Heizperiode durch den Hauptwärmeerzeuger
Holzfeuerungen gelten als Hauptwärmeerzeuger, wenn keine weiteren Wärmeerzeuger vorhanden sind. Der Einsatz allfälliger Notheizungen ist in begrenztem Mass zulässig (siehe auch Vollzugshilfe EN-103 «Heizung und Warmwasser»).
Eine einzelne Einzelraumfeuerung (z.B. Schwedenofen o.ä.) in einem Gebäude gilt nicht als Hauptwärmeerzeuger.

Standardlösung 3: Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser- oder Aussenluft Wärmepumpe mit Erdsonde, Wasser- oder Aussenluft elektrisch angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig. Standardlösung 3 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz allein durch den Einbau einer elektrisch betriebenen Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser. Sole-Wärmepumpen mit Erdwärmesonden oder Wasser-Wärmepumpen mit Grund- oder Oberflächenwasser als Wärmequelle sind so zu dimensionieren, dass sie die Heizung und die Wassererwärmung ganzjährig abdecken. Der Betrieb einer elektrischen Notheizung ist nur während der Bau-trocknungsphase erlaubt oder wenn die Aussentemperatur tiefer als die Auslegungstemperatur (Norm SIA 384.201 bzw. Merkblatt SIA 2028) ist (siehe auch Vollzugshilfe EN-103 «Heizung und Warmwasser»).
Bei bivalenten Anlagen gilt die Anforderung ohne weiteren Nachweis als erfüllt, wenn die Wärmepumpe mindestens 25 % des Leistungsbedarfs für Heizung und Warmwasser decken kann. Die Leistung der Wärmepumpe muss mindestens so gross sein, dass ausserhalb der Heizperiode 100 % des Warmwassers mit der Wärmepumpe erwärmt werden kann.

Standardlösung 4:

mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe Mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe für Heizung und Warmwasser ganzjährig.Standardlösung 4 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch eine mit Erdgas ange-triebene Wärmepumpe, welche einen Gesamtnutzungsgrad von 120 % aufweist. Mit dieser Zahl gilt der Hilfsenergieaufwand als erfüllt. Bei bivalenten Anlagen gilt die Anforderung in Anlehnung an Standard-lösung 10 als erfüllt, wenn die mit Erdgas angetriebene Wärmepumpe mindestens 50% des Leistungsbedarfs für Heizung und Warmwasser deckt und die Wärmepumpe einen Gesamtnutzungsgrad von 120 % (beide Werte beziehen sich auf die Wärmepumpe alleine) aufweist.

Standardlösung 5:

Fernwärmeanschluss Fernwärmeanschluss Anschluss an ein Netz mit Wärme aus KVA, ARA oder erneuerbaren Energien.
Standardlösung 5 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch den Anschluss an ein Fern- oder Nahwärmenetz, sofern mit dem Netz Wärme aus KVA, ARA, Abwärme oder erneuerbaren Energien verteilt wird. Mit dem Anschluss im Gebäude sind die Wärme für Heizung und für Warmwasser (teilweise oder ganz) bereit zu stellen.
Wärmenetze, die mit erneuerbarer Energie (z.B. Holz) oder Abwärme betrieben werden, sind anrechenbar. Das gilt auch, wenn die Spitzen-deckung fossil erzeugt wird.

Standardlösung 6:

Wärmekraftkopplung Wärmekraftkopplung elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 25 % und für mindestens 60 % des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser.
Standardlösung 6 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch einen elektrischen Wirkungsgrad von mindestens 25 % bei einer minimalen Abdeckung von 60 % des Wärmebedarfs für Heizung und Warmwasser durch die Wärmenutzung der Wärmekraftkopplung. Weil die Standardlösungen auf einem normierten Wärmebedarf von 100 kWh/m2 basieren, entspricht diese Vorgabe 60 kWh/m2. Sowohl für die Wärmekraftkopplungsanlage als auch für die Spitzen-deckung dürfen Systeme mit fossilen Brennstoffen eingesetzt werden.

Standardlösung 7:

Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage Warmwasserwärmepumpe mit Photovoltaikanlage Wärmepumpenboiler und Photovoltaikanlage mit mindestens 5 Wp pro m2 EBF.
Standardlösung 7 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch den Einbau einer Warm-wasserwärmepumpe (Wärmepumpenboiler) für 100 % des Warm-wassers, zusätzlich zum Ertrag einer mit dem Heizungsersatz installierten Photovoltaikanlage von mindestens 5 Wp pro m2 EBF. Die damit erreichte Energieproduktion darf in diesem Fall als Beitrag zur Energieversorgung eingerechnet werden. Die Kombination dieser beiden Massnahmen ist erforderlich, da mit dem WP-Boiler alleine kein Anteil von 10 kWh/m2a (10 % des Massgebenden Energiebedarfs von 100 kWh/m2a) erreicht wird. Als nicht gleichwertig gelten Systeme, bei denen eine Photovoltaik-

Standardlösung 8:

Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle Ersatz der Fenster entlang der thermischen Gebäudehülle U-Wert best. Fenster ≥ 2,0 W/m2K und U-Wert Glas neue Fenster ≤ 0,70 W/m2K. Standardlösung 8 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch den Ersatz der betroffenen Fenster entlang der thermischen Hülle. Die neuen Fenster müssen einen Glas U-Wert von weniger als 0,70 W/m2K und einem Abstandhalter in Edelstahl oder Kunststoff ausweisen. Ausgenommen sind Fenster zwischen beheizten und unbeheizten Räumen. Die Massnahme kann angewendet werden, wenn der U-Wert der bestehenden Fenster 2,0 W/m2K oder mehr betragen hat. Die Anforderung ist erfüllt, wenn 90 % aller betroffenen Fensterflächen ersetzt werden.
Ohne weitere Abklärungen darf angenommen werden, dass Fenster mit folgenden Verglasungen einen U-Wert grösser als 2,0 W/m2K aufweisen:
– 2-fach Isolierverglasung ohne Beschichtung
– 1-fach Verglasung, mit oder ohne Vorfenster
– Doppelverglasung
In der Regel sind dies Fenster, welche vor 1985 eingebaut wurden.

Standardlösung 9:

Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach U-Wert bestehende Fassade/Dach/Estrichboden ≥ 0,6 W/m2K und U-Wert neue Fassade/Dach/Estrichboden ≤ 0,20 W/m2K, Fläche mind. 0,5 m2 pro m2 EBF.
Standardlösung 9 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch die Wärmedämmung von Fassade und/oder Dach, wenn die Fassade und/oder Dach nach Montage

Standardlösung 10:

Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel Grundlast-Wärmeerzeuger erneuerbar mit bivalent betriebenem fossilem Spitzenlastkessel Mit erneuerbaren Energien automatisch betriebener Grundlast-Wärme-erzeuger (Holzschnitzel, Pellets, Erdwärme, Grundwasser oder Aussenluft) mit einer Wärmeleistung von mindestens 25 % der im Auslegungsfall notwendigen Wärmeleistung ergänzt mit fossilem Brennstoff bivalent betriebener Spitzenlast-Wärmeerzeuger für Heizung und Warmwasser ganzjährig.
Standardlösung 10 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch die Verwendung erneuerbarer Energie beim Grundlast-Wärmeerzeuger.

Standardlösung 11:

Kontrollierte Wohnungs-lüftung (KWL) Kontrollierte Wohnungslüftung (KWL) Neu-Einbau einer kontrollierten Wohnungslüftung mit Wärmerück-gewinnung und einem WRG-Wirkungsgrad von mindestens 70 %. Standardlösung 11 erfüllt die Anforderung betreffend erneuerbaren Energien beim Wärmeerzeugerersatz durch die Rückgewinnung der Wärme aus der Abluft, welche an die Zuluft übertragen wird.

 

Unsere neuen Lernenden

Wir heissen unsere neuen Lernenden recht herzlich willkommen.
Adriano Lentini und Martin Gurjic haben am 1. August ihre Lehre als Sanitärinstallateur EFZ bei uns begonnen.

A guata Start

Dann sind wir mal weg – und doch für Sie da

Geschätzte Kunden

Die Ferienzeit hat begonnen. Unsere Mitarbeitenden haben, wie Sie auch, ein paar Tage der Erholung verdient. Unser Betrieb macht keine Betriebsferien. Jedoch sind wir erfahrungsgemäss bis mitte August kapazitätsmässig reduziert.

Es kann in dieser Zeit zu Wartezeiten kommen und Sie müssen sich vielleicht ein paar Tage gedulden, bis unser Mitarbeiter vor Ort ist.

 

Wir hoffen auf Ihr Verständnis

Die Wärmewende ist machbar

CO₂-Gesetz bringt sie auf Kurs

Familie Schweizer heizt heute immer noch hauptsächlich mit Öl und Gas. Wollen wir die Klimaziele der Schweiz erreichen, muss sich das ändern. Eine neue Studie der Wirtschaftsallianz «Wärmeinitiative Schweiz» zeigt, dass ein kompletter Ausstieg aus der fossilen Wärmeversorgung bis 2050 möglich und finanzierbar ist. Die Wärmewende kann gelingen, wenn die Rahmenbedingungen entsprechend gesetzt werden. Das aktuell im Parlament diskutierte CO2-Gesetz geht in die richtige Richtung.

50% des Schweizer Endenergieverbrauchs wird für die Produktion von Wärme aufgewendet, 70% davon entfallen auf fossile, nicht erneuerbare Quellen[1]. Die Wärmeinitiative Schweiz (WIS), ein Zusammenschluss von Verbänden und Unternehmen der Wirtschaft der erneuerbaren Energien und der Energieeffizienz hat eine gross angelegte Studie in Auftrag gegeben, die zeigt, wie eine vollständige Dekarbonisierung des Wärmesektors bis 2050 gelingen kann. Unabhängig davon, ob die politischen Rahmenbedingungen mehr auf Anreize oder auf Vorschriften setzen – in beiden Szenarien ist die vollständige Umstellung auf eine erneuerbare und CO2-neutrale Wärmeversorgung in der Schweiz möglich. Bei beiden Szenarien ist ein ähnlicher Technologie- und Energiemix erforderlich. Dabei kommt nebst der Effizienzsteigerung auf allen Ebenen vor allem dem Wechsel von fossilen auf erneuerbare Energien eine hohe Bedeutung zu. Ein solcher Wechsel ist in den meisten Bereichen (Haushalte, Industrie, Gewerbe) kosteneffizient umsetzbar.

Effizientere Gebäude und ein breiter Technologiemix sind gefragt
Die Schweiz verbraucht aktuell rund 100 TWh Energie für Wärme. Die Autoren haben errechnet, dass sich der Energiebedarf dank Energieeffizienz-Massnahmen wie Gebäudeerneuerungen, Ersatz- und Neubauten sowie Dämmvorschriften auf 80 – 90 TWh reduzieren lässt. Die Analysen der Studie zeigen, dass die Schweiz ein Potenzial von mindestens 100TWh thermischer erneuerbarer Energie hat. Bei den Haushalten stellen effiziente elektrische Wärmepumpen den grössten Anteil an der Wärmeversorgung. Bei den Dienstleistungsgebäuden, also Büro- und Schulgebäuden, Läden, Spitälern etc., übernehmen Nah-, Umwelt- und Fernwärme sowie Holz den Löwenanteil der Wärmeversorgung. In der Industrie dagegen stammt die Wärme in einer erneuerbaren und CO2-neutralen Zukunft aus Nah- und Fernwärme sowie dem Wechsel auf Biogas und direkte Stromanwendungen. Letztere sowie dezentrale Wärmepumpen in Gebäuden und grosse Wärmepumpen bei der Nah- und Fernwärme führen auch zu einer erhöhten Stromnachfrage. Diese wird teilweise kompensiert durch den Wegfall von Elektroheizungen und -boilern sowie durch Stromeffizienzgewinne bei Gebäudetechnik, Geräten und Anlagen. Der Netto-Mehrbedarf lässt sich über den Zubau an Photovoltaik, die Nutzung von WKK-Anlagen auf Basis von Biomasse, die Optimierung und den Zubau von Speicherkapazitäten sowie den Import von Windstrom bereitstellen lässt.
Betrachtet man alle drei Sektoren gemeinsam, zeigen die Szenarien deutlich: Sämtliche erneuerbare Energiequellen sind nötig, um das Netto-Null-Ziel bis 2050 zu erreichen: Umweltwärme aus Luft, Gewässern, Erdreich und Geothermie, Abwärme aus KVA und ARA, Biomasse in Form von Holz und Biogas sowie erneuerbarer Strom zum Antrieb der Wärmepumpen. Keine der Technologien dominiert deutlich. Keine steuert mehr als 20% zur Deckung der Wärmenachfrage bei.

Finanzierbare Wärmewende
Die Dekarbonisierung des Wärmemarktes führt in der Übergangsphase 2020 bis 2050 netto zu direkten und indirekten Kosten von jährlich rund 1.5 Mrd. CHF. Darin enthalten sind nicht nur die direkten Investitionen, sondern auch die Aufwendungen bei den Netzen, bei der Speicherung und im Industriesektor. Diese Vollkostenrechnung berücksichtigt demnach alle direkten und indirekten Effekte. Im Vergleich zu den rund 13 Milliarden Franken, die die Schweiz jährlich für den Import fossiler Brennstoffe zahlt, sind die 1.5 Milliarden Franken eine sinnvolle Investition, die für eine zusätzliche inländische Wertschöpfung sorgt. Für die Wirtschaft als Ganzes bringt die Dekarbonisierung des Wärmemarktes eine Zunahme der Wertschöpfung. Die Anzahl der Beschäftigten nimmt in beiden Szenarien insgesamt um gut 4000 Vollzeitäquivalente zu.

Neues CO2-Gesetz stellt die Weichen richtig
Die Wärmewende ist machbar und wirtschaftlich tragbar. Damit sie gelingen kann, müssen auf politischer, gesellschaftlicher und wirtschaftlicher Ebene verschiedene Massnahmen und Instrumente beschlossen werden. Das neue CO2-Gesetz, wie es aktuell im Parlament diskutiert wird, geht in die richtige Richtung. Längerfristig sind aber weitere Massnahmen notwendig. So empfehlen die Autoren eine schrittweise Erhöhung der CO2-Abgabe bis 2030 auf 300CHF/t CO2. Diese Erhöhung soll an ein vorausschauendes Verbot fossiler Heizungen gekoppelt werden (befristete Betriebsbewilligung). Das Gebäudeprogramm und damit die finanzielle Förderung von Massnahmen an der Gebäudehülle und in der Gebäudetechnik soll weiter ausgebaut werden. Die Energieeffizienz von Gebäuden gilt es weiter zu steigern. Den Kantonen und Gemeinden empfehlen die Autoren ihre Energiekonzept-Planungen konsequent auf das Netto-Null Ziel auszurichten und diese verbindlich auszugestalten. So können die wichtigen Grundlagen für den Ausbau von Nah- und Fernwärmenetzen geschaffen werden. Thermische Netze sind dort, wo sie verfügbar sind, zentral für die Dekarbonisierung des Wärmesektors. Mit Massnahmen wie rollierenden Fonds, zinslosen Darlehen oder Investitions- und Risikogarantieren können Kantone den Ausbau weiter fördern. Damit kann es gelingen, zusammen mit den lokalen Energieversorgungsunternehmen die Energiewende zu schaffen.

Weitere Informationen sowie die Studie finden Sie auf der Website www.waermeinitiative.ch.